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19.10.2025 10:00

seco-Bericht "Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr Schweiz – Europäische Union 2024"

Fokusbranche 2024: Gartenbau - was konnte festgestellt werden?

Dies ist ein Kontrollbericht der Vollzugsorgane Tripatite Kommissionen, Paritätische Kom­missionen. Nach dem 2002 schrittweise eingeführten Abkommen zur Personenfreizügigkeit haben Personen aus der Schweiz und der EU das Recht Aufenthalt frei zu wählen. Während 90 Tagen können Unternehmen ihre Dienstleistungen frei erbringen. Für die EFTA-Staaten gilt das Gleiche.

Die flankierenden Massnahmen sind seit 2004 in Kraft. Sie erlauben die Arbeitnehmenden und die Unternehmen, die in der Schweiz Arbeiten verrichten oder Dienstleistungen erbringen gezielt zu kontrollieren. Damit kann gewährleistet werden, dass die Schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingen eingehalten werden. Die Kontrollen werden regelmässig den neuen Begebenheiten angepasst. Sie haben sich bis heute als sehr effizient erwiesen.

Allgemeine Lage 2024

Das Wirtschaftswachstum war 2024 unterdurchschnittlich (0,9 %). Dies äusserte sich in einer Verknappung der Nachfrage nach Arbeitskräften und Dienstleistungen; sie stieg nur um 0,02 % in diesem Jahr.

Im Verlauf des Berichtsjahres wurden 7% der Schweizer Betriebe und 25% aller entsandten Arbeitnehmenden einer Kontrolle hinsichtlich der Einhaltung der in der Schweiz geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen unterzogen. Überdies wurde der Erwerbsstatus von 27% der aus dem EU/EFTA-Raum stammenden und in der Schweiz tätigen selbständigen grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringenden überprüft. Damit wurde das im EntsG gesetzte Minimalziel immer noch übertroffen.

In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge (ave GAV) haben die kantonalen Tripatiten Kommissionen (TPK) bei Schweizer Arbeitgebenden 12’055 Kon­trollen durchgeführt. Das sind 8% mehr als 2023. In 1’248 Fällen wurden Unterbietungen der schweizerischen Lohnbedingungen festgestellt. Die Lohnunterbietungsquote bei Schweizer Arbeitgebenden lag bei 10%. Die kantonalen TPK haben im Berichtsjahr zudem 1'627 Kontrollen zur Einhaltung der in Normalarbeitsverträgen (NAV) festgelegten zwingenden Mindestlöhne durchgeführt. Sie stellten in 187 Fällen Verstösse gegen den gesetzlichen Mindestlohn eines NAV fest. Dies entspricht einer Verstossquote von 11%.

Kontrollen von Schweizer Arbeitgebenden in Branchen mit einem ave GAV erfolgen durch die Paritätischen Kommissionen (PK). Diese haben 2024 insgesamt 10’621 Betriebskontrollen und 57'792 Personenkontrollen durchgeführt. Im Vorjahresvergleich resultierte eine leichte Abnahme der Kontrolltätigkeit. Die Kontrollen der Schweizer Arbeitgebenden durch die PK fallen unter den ordentlichen Vollzug der ave GAV und werden vom Bund, konkret dem SECO, nicht gesteuert.

Die kantonalen TPK führten 4’479 Kontrollen bei entsendenden Unternehmen durch. Die Lohnunterbietungsquote der entsendenden Unternehmen lag bei 20%, auf Personenebene bei 17%. Die kantonalen TPK haben zudem 66 Kontrollen bei Entsendebetrieben zur Einhaltung der in einem NAV festgelegten Mindestlohn durchgeführt. Dabei haben die kantonalen TPK 23 Verstösse gegen verbindliche Mindestlöhne eines NAV festgestellt.

Die PK führten 4’095 Kontrollen bei entsendenden Unternehmen und 9’358 Kontrollen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch. Die Verstossquote betrug auf Betriebsebene 28%, auf Personenebene 24%.

Die Vollzugsorgane haben 2024 den Erwerbsstatus von 4’182 selbständigen Dienstleistenden überprüft; bei 7% der abgeschlossenen Kontrollen wurde eine Scheinselbständigkeit vermutet.

Werden im Rahmen der Kontrollen Unterbietungen der orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne festgestellt, führen die TPK Verständigungsverfahren durch mit dem Ziel, dass die fehlbaren Betriebe die Löhne anpassen. 2024 waren 88% dieser Verfahren bei Entsendebetrieben erfolgreich, während die Erfolgsquote bei den Schweizer Betrieben bei 56% lag. Bei wiederholt missbräuchlichen Unterbietungen prüfen die Behörden die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung eines Gesamtarbeitsvertrags oder den Erlass eines Normalarbeitsvertrags mit zwingenden Mindestlöhnen.

In Branchen, welche einem verbindlichen Mindestlohn (ave GAV oder NAV) unterliegen, können je nach Schwere der Verstösse auch Sanktionen in Form von Bussen oder Dienstleistungssperren für die Schweiz verhängt werden. Im Berichtsjahr haben die kantonalen Behörden 1'986 Bussen verhängt und 619 Dienstleistungssperren für die Schweiz ausgesprochen.

Das seco beteiligt sich zu 50 % an den Lohnkosten der Tripartiten Kommissione. Die PKs werden mit Fr. 650.- pauschal für jede Kontrolle entschädigt. Der Bund gibt dafür ca. Fr. 16'000'000. pro Jahr aus. Das nationale Minimalziel ist im EntsG mit 35'000 festgelegt. In Absprache mit den Kantonen und den Sozialpartnern werden pro Jahr Fokusbranchen festgelegt.

2024 war der Gartenbau eine Schwerpunktbranche. Es sollen in dieser Branche ca. 3 % Arbeitnehmenden kontrolliert werde.

Gartenbau

Im Gartenbau wurden 2024 viermal mehr Kontrollen (816 statt 204 im Jahr 2023) durchgeführt als in den Jahren zuvor. Dadurch haben sich die Lohnunterbietungen von 7 auf 42 erhöht, also eine Versechsfachung. Insgesamt wurden 3443 Personen kontrolliert. Davon entfielen 43 auf entsandte Betriebe und 188 auf entsandte Mitarbeitende. Leider gibt es keine einzelne Zahlen für den Gartenbau (nur Zusammen mit der Landwirtschaft), was die Kontrollen durch die PK und die TPK angeht. Im Landesdurchschnitt der Schweiz werden die Löhne in 20 % der Betriebe und 17 % der Arbeitnehmende unterboten. Im Gartenbau waren es 13 % der Betriebe und 3 % bei CH Arbeitnehmenden; das führte immerhin zu 18 Einigungsverfahren.

Fazit

Auch die Grüne Branche sollte über einen allgemein verbindlichen GAV zuminderst im Garten- und Landschaftsbau in der Deutsch-Schweiz nachdenken. Die Erfahrungen in der Nordwestscheiz und der seco-Bericht raten dies. Immerhin sind zahlen viele der kontrollierten Betriebe auch in der Schweiz keine orts-, branchen- und berufsüblichen Löhne.Mit mehr Kontrollen würde sich diese Situation erheblich verbessern.

Bei einem AVE GAV sind Kontrollen per Gesetz vorgeschrieben. Betriebe müssen damit rechnen, dass sie alle 5 Jahre kontrolliert werden. Die Einhaltung des GAV bekommt so mehr Gewicht. Die Situation wird so für so für alle Betriebe besser. Illoyale Konkurrenz wird weniger.

 

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